Dein Schutzschild im Journalismus
DJV-Rechtsschutz für Mitglieder
Im Journalismus gibt es manchmal unerwartete Herausforderungen. Aber keine Sorge, der Deutsche Journalisten-Verband ist immer an deiner Seite! Als DJV-Mitglied profitierst du von unserem erstklassigen Rechtsschutz, der dich in allen rechtlichen Fragen rund um deine journalistische Tätigkeit schnell und kompetent unterstützt.
Stark und vielseitig - unser Rechtsschutz für dich
- Rechtsberatung par excellence: Egal, ob du freiberuflich oder angestellt arbeitest, dein DJV-Landesverband berät dich umfassend in Vertragsfragen und steht dir bei juristischen Auseinandersetzungen kompetent zur Seite.
- Dein starker Partner: Wenn es schnell gehen muss, sind wir für dich da! Unsere Rechtsberatung ist oft der Schlüssel zum Erfolg und kann dein Schutzschild sein, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt.
- Immer an deiner Seite: Von der Existenzgründung bis zum Honorarstreit, vom Tarifvertrag bis zur Elternzeit - wir lassen dich nicht allein! Unser DJV-Rechtsschutz steht dir in vielen Situationen zur Seite.
Du kannst den DJV-Rechtsschutz unter anderem in Anspruch nehmen
- bei Fragen rund um die Existenzgründung
- bei Prüfung von Verträgen für Freiberufler
- bei Urheberrechtsverletzungen
- bei Honorarstreitigkeiten
- in Tarifvertragsfragen
- bei Teilzeit, Elternzeit, Elternteilzeit, Mutterschutz
- bei der Prüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen
- bei Kündigungsschutzklagen
- bei Sozialversicherungsangelegenheiten, z.B. Anträge an die Künstlersozialkasse
- bei Steuerfragen
Als DJV-Mitglied genießt du exklusive Vorteile
Sicherheit und Schutz: Wir stärken deine Position und setzen uns für deine Rechte ein.
Expertenwissen: Unsere juristischen Expert:innen kennen die journalistischen Herausforderungen und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.
Mit dem DJV-Rechtsschutz sparst du Zeit und Geld, denn wir sind schnell zur Stelle und übernehmen die Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Voraussetzungen für den DJV-Rechtsschutz
Die einheitliche DJV-Rechtsschutzordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren, nach denen der DJV seinen Mitgliedern Rechtsschutz erteilt. Rechtsschutz, also die Kostenübernahme für entstehende Rechtskosten wie Anwalts- oder Gerichtskosten, erhältst du, wenn
- du seit mindestens sechs Monaten DJV-Mitglied bist und regelmäßig deine Beiträge bezahlst
- du noch keinen Rechtsanwalt eingeschaltet hast
- der Rechtsstreit noch nicht vor Gericht anhängig ist und ein unmittelbarer Zusammenhang zu deiner journalistischen Tätigkeit besteht
- der Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht stattfindet
- Voraussetzung ist ein Rechtsschutzantrag, über den der Vorstand berät