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Dein Schutzschild im Journalismus

DJV-Rechtsschutz für Mitglieder

Im Journalismus gibt es manchmal unerwartete Herausforderungen. Aber keine Sorge, der Deutsche Journalisten-Verband ist immer an deiner Seite! Als DJV-Mitglied profitierst du von unserem erstklassigen Rechtsschutz, der dich in allen rechtlichen Fragen rund um deine journalistische Tätigkeit schnell und kompetent unterstützt.

Stark und vielseitig - unser Rechtsschutz für dich
  • Rechtsberatung par excellence: Egal, ob du freiberuflich oder angestellt arbeitest, dein DJV-Landesverband berät dich umfassend in Vertragsfragen und steht dir bei juristischen Auseinandersetzungen kompetent zur Seite.
  • Dein starker Partner: Wenn es schnell gehen muss, sind wir für dich da! Unsere Rechtsberatung ist oft der Schlüssel zum Erfolg und kann dein Schutzschild sein, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt.
  • Immer an deiner Seite: Von der Existenzgründung bis zum Honorarstreit, vom Tarifvertrag bis zur Elternzeit - wir lassen dich nicht allein! Unser DJV-Rechtsschutz steht dir in vielen Situationen zur Seite.
Du kannst den DJV-Rechtsschutz unter anderem in Anspruch nehmen
  • bei Fragen rund um die Existenzgründung
  • bei Prüfung von Verträgen für Freiberufler
  • bei Urheberrechtsverletzungen
  • bei Honorarstreitigkeiten
  • in Tarifvertragsfragen
  • bei Teilzeit, Elternzeit, Elternteilzeit, Mutterschutz
  • bei der Prüfung von Arbeitsverträgen und Zeugnissen
  • bei Kündigungsschutzklagen
  • bei Sozialversicherungsangelegenheiten, z.B. Anträge an die Künstlersozialkasse
  • bei Steuerfragen
Als DJV-Mitglied genießt du exklusive Vorteile

Sicherheit und Schutz: Wir stärken deine Position und setzen uns für deine Rechte ein.

Expertenwissen: Unsere juristischen Expert:innen kennen die journalistischen Herausforderungen und stehen dir mit Rat und Tat zur Seite.

Mit dem DJV-Rechtsschutz sparst du Zeit und Geld, denn wir sind schnell zur Stelle und übernehmen die Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Voraussetzungen für den DJV-Rechtsschutz

Die einheitliche DJV-Rechtsschutzordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren, nach denen der DJV seinen Mitgliedern Rechtsschutz erteilt. Rechtsschutz, also die Kostenübernahme für entstehende Rechtskosten wie Anwalts- oder Gerichtskosten, erhältst du, wenn

  • du seit mindestens sechs Monaten DJV-Mitglied bist und regelmäßig deine Beiträge bezahlst
  • du noch keinen Rechtsanwalt eingeschaltet hast
  • der Rechtsstreit noch nicht vor Gericht anhängig ist und ein unmittelbarer Zusammenhang zu deiner journalistischen Tätigkeit besteht
  • der Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht stattfindet
  • Voraussetzung ist ein Rechtsschutzantrag, über den der Vorstand berät