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Presseausweis Antrag

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Bestätigung
Indem ich auf "Antrag abschicken" klicke, bestätige ich, dass ich bei keinem anderen Aussteller den bundeseinheitlichen Presseausweis beantragt habe. Ich habe Kenntnis davon genommen, dass der Presseausweis nur an hauptberuflich tätige Journalist:innen und ausgegeben wird. Ich verpflichte mich, den bundeseinheitlichen Presseausweis des DJV nur in Ausübung journalistischer Tätigkeit und nicht bei privaten Anlässen zu benutzen. Mir ist bekannt, dass der Presseausweis Eigentum des ausstellenden DJV-Landesverbands bleibt und von diesem jederzeit zurückgefordert werden kann, insbesondere wegen missbräuchlicher Benutzung. Der Presseausweis ist im Falle der vorzeitigen Beendigung der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit unaufgefordert zurückzugeben. Das Gleiche gilt bei Austritt aus dem Landesverband. Nach Ablauf des Kalenderjahres darf er nicht mehr verwendet werden und ist zu vernichten.
Mir ist bekannt, dass die in diesem Antrag gemachten Angaben zum Zwecke der Ausstellung eines bundeseinheitlichen Presseausweises elektronisch verarbeitet werden. Dies geschieht in Erfüllung der Verpflichtungen nach der „Vereinbarung zwischen dem Vorsitz der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder und dem Trägerverein des Deutschen Presserats e. V. über die Wiedereinführung eines bundeseinheitlichen Presseausweises“ vom 30.11./01.12.2016. Hiernach unterrichten sich die ausstellungsberechtigten Verbände wechselseitig über Fälle des Missbrauchs eines Presseausweises.
Umfassende Informationen über die Datenverarbeitung bei der Ausstellung von Presseausweisen finde ich auf der Seite "Datenschutz".

Bundeseinheitlicher Presseausweis

Antrag beim DJV-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern

Antrag für Nichtmitglieder

Hier können Sie den interaktiven Antrag auf den neuen Presseausweis 2024 ausfüllen und herunterladen:

Presseausweis 2024

Bitte beachten: Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden. Für Nichtmitglieder gilt zudem, dass ein Nachweis der aktuellen hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit beigefügt werden muss. Der DJV-Landesverband wird sich nach Abschicken des Formulars melden.

 

Presseausweis