Das unverzichtbare Arbeitsmittel für professionelle Journalist:innen
Der bundeseinheitliche Presseausweis
Viele Vorteile
Für den journalistischen Alltag ist er wichtig:
der Presseausweis, wie er oben abgebildet ist.
Er ist anerkannt bei Behörden, in den Reihen der Polizei und bei vielen Unternehmen. Erkennbar ist er am Logo des Deutschen Presserats und der Unterschrift des Vorsitzenden der Innenministerkonferenz auf der Rückseite.
Sowohl Mitglieder, als auch Nichtmitglieder können einen Presseausweis beim DJV beantragen, sofern sie hauptberuflich im Journalismus tätig sind.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat vor der wachsenden Anzahl so genannter Presseausweise gewarnt, die von dubiosen Anbietern im Internet beworben werden. Der oben gezeigte Presseausweis wird ausschließlich von den sechs Medienverbänden Deutscher Journalisten-Verband (DJV), Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di), Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV), Medienverband der freien Presse (MVFP), Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) ausgestellt – und zwar nur an hauptberuflich tätige Journalistinnen und Journalisten. Genau deshalb ist er anerkannt bei Behörden, in den Reihen der Polizei und bei Unternehmen.
Ausführliche Infos zum Presseausweis finden Sie auf www.presseausweis.org
Nur echt vom Deutschen Presserat
Zur Vergabe des bundeseinheitlichen Presseausweis hat die sogenannte „Ständige Kommission“, die aus jeweils zwei Vertretern von Presserat und Innenministerkonferenz zusammengesetzt ist, mehrere Medienverbände befugt - unter anderem uns, den DJV. Nur der bundeseinheitliche Presseausweis ist von der Innenministerkonferenz anerkannt und trägt das Logo des Deutschen Presserats.
- mehr Infos vom Deutschen Presserat zum bundeseinheitlichen Presseausweis: https://www.presseausweis.org
- Recherche auf Großveranstaltungen, Messen und in gesperrten Bereichen
Wenn du als Journalist:in von Demonstrationen oder polizeilich abgesperrten Orten wie beispielsweise bei einem Unfall berichten möchtest, erleichtert dir der Presseausweis die Legitimation gegenüber der Polizei oder dem Sicherheitspersonal.
Auch auf politischen, sportlichen oder kulturellen Großveranstaltungen wie Konzerten oder bei Messen erhältst du mit dem Ausweis für deine Recherche und Berichterstattung in der Regel freien Eintritt und auf dem Gelände Zugang zu Bereichen mit besonders guter Sicht und Nähe zu den Protagonisten für mögliche Interviews, die nur den Medien vorbehalten sind. - Anerkennung auf Veranstaltungen von Wirtschaftsunternehmen
Auf Veranstaltungen, die normalerweise nur einem bestimmten Personenkreis zugänglich sind, wie Produktlaunches, Hauptversammlungen, Parteitagen oder Kongressen wird Medienvertreter:innen oftmals Zugang gewährt, sofern sie einen bundesweiten Presseausweis vorweisen können. Gleiches gilt natürlich auch für Pressekonferenzen.
Unternehmen bitten häufig um die Vorlage des bundeseinheitlichen Presseausweises, um sich zu vergewissern, dass sie professionellen Journalist:innen den Zugang gewähren und nicht Betrüger:innen, die sich nur Journalist:in nennen und irgendeinen Journalistenausweis vorzeigen. - Recht auf Behördeninformationen
Behörden wie beispielsweise die Polizei, Gerichte oder Ministerien sind durch die Landespressegesetze verpflichtet, Journalist:innen kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten. Wenn Du einen bundeseinheitlichen Presseausweis vorzeigst, muss du in aller Regel keine weiteren Belege vorlegen, um nachzuweisen, dass du Journalist:in bist. - Akkreditierung im Bundestag oder in den Landtagen
Um aus den Gebäuden der Parlamente berichten zu dürfen, benötigst Du eine Presseakkreditierung. Die erleichtert der bundeseinheitliche Presseausweis.
Mehr Infos
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- Für dich vor Ort: unsere DJV-Landesverbände
- Polizei und Journalist:innen: DJV-Infos für Einsätze
- Allgemeine Informationen vom Deutschen Presserat zum bundeseinheitlichen Presseausweis: https://www.presseausweis.org