Mitglied werden

Pressemitteilung

Urteil gegen Nordkurier-Journalisten

27.05.2015

DJV MV reagiert mit Unverständnis auf Gerichtsentscheid im "Rabauken-Jäger"-Fall

Schwerin. Der Deutsche Journalisten-Verband in Mecklenburg-Vorpommern (DJV) wendet sich entschieden gegen die Einflussnahme eines Gerichts auf die journalistische Berichterstattung. „Staatliche Zensur haben wir hinter uns gelassen“, sagt die Geschäftsführerin des DJV in Mecklenburg-Vorpommern, Corinna Pfaff. Zuspitzung und klare Sprache in den Medien sind nicht nur notwendig, sondern auch zulässig und durch Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt. Das Amtsgericht Pasewalk hat einen Redakteur der Neubrandenburger Tageszeitung „Nordkurier“ wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Der Journalist hatte in einem Beitrag unter der Überschrift „Rabauken-Jäger erhitzt die Gemüter“ über einen Mann berichtet, der ein totes Reh an seine Anhängerkupplung band und über eine Bundesstraße schleifte. Der Vorfall aus dem Jahr 2014 hatte bundesweit für Empörung und für Schlagzeilen in den sozialen Netzwerken gesorgt. Natürlich gilt für Journalisten bei der Berichterstattung eine besondere Sorgfaltspflicht, die der Pressekodex regelt und der Presserat überwacht. Das sollten Journalisten sehr ernst nehmen. Ein Gericht aber, das gerade in Zeiten lauter „Lügenpresse“-Rufe die Medien per Urteil an den Pranger stellt, schadet der Demokratie. „Wir erwarten, dass die Richter der Berufungsinstanz das Recht der Pressefreiheit achten und das Urteil aufheben“, macht die DJV-Geschäftsführerin deutlich. Artikel 5, Grundgesetz (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Deutscher Journalisten-Verband e. V., Landesverband Mecklenburg-Vorpommern V. i. S. d. P.: Corinna Pfaff

News