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Politischem Einfluss Grenzen gesetzt

06.08.2021

DJV begrüßt Urteil zu Rundfunkbeitrag

Mit seinem am Donnerstag (5. August 2021) veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass der Rundfunkbeitrag zunächst mit Wirkung zum 20. Juli 2021 - dem Datum des Beschlusses - um die von der KEF vorgeschlagenen 86 Cent angehoben wird.

Wir begrüßen diese Entscheidung. Sie enthält eine Reihe von wichtigen Ausführungen zu Inhalt und Bedeutung der Rundfunkfreiheit und der Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk. 

Im Mittelpunkt des Beschlusses steht die Notwendigkeit, staatliche Einflussnahme auf die Programmautonomie der Rundfunkanstalten auszuschließen, und zwar durch ein geeignetes Verfahren der Beitragsfestsetzung. Das derzeitige gestufte KEF-Verfahren genügt den Anforderungen des BVerfG.
 

Eine Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF ist nicht ausgeschlossen - aber nur durch alle Länder einvernehmlich und auch nur aus Gründen, die mit der Rundfunkfreiheit vereinbar sind. Programmliche und medienpolitische Zwecke scheiden dafür aus, so das BVerfG. Sachsen-Anhalt hatte seine Ablehnung der KEF-Erhöhung vor allem damit begründet, dass man sich seit Jahren vergeblich um eine Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bemühe. Das wäre auch bei Einvernehmen unter den Ländern kein zulässiger Grund für eine Abweichung gewesen.

Von einer rückwirkenden Anhebung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2021 hat das BVerfG abgesehen. Die Rundfunkanstalten haben aber, so das BVerfG, Anspruch auf Kompensation wegen der unterlassenen Beitragsanhebung, darüber sollten jedoch KEF und Länder entscheiden, so, wie im Staatsvertrag vorgesehen.

Erfreulich ist der Beschluss nicht nur, weil er politischer Einflussnahme auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk deutliche Grenzen setzt. Die Anhebung des Rundfunkbeitrags ist auch für unsere Tarifverhandlungen über höhere Gehälter und Honorare relevant: Aufgrund der ausgebliebenen Beitragsanhebung hatten wir ja mit dem NDR vereinbart, dass die ursprünglich für den 1. April 2021 vorgesehene Steigerung von Gehältern und Honoraren zunächst halbiert wird und dass wir spätestens bis Ende Oktober über ein Nachholen der zweiten Hälfte verhandeln werden. Wir sind startklar!

Matthias Rauter, Dr. Anja Westheuser
DJV-Tarifkommission

 

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